Wintergarten Baugenehmigung: Was ist erlaubt?
Was darf ich und was brauche ich für Genehmigungen?
Die Baugenehmigung empfinden viele unserer Kunden als eine große Hürde. Dabei ist das eigentlich alles gar nicht so kompliziert, wenn man einige wenige Grundprinzipien kennt und frühzeitig den Kontakt zum Bauamt sucht. Hier erklären wir, was es in Sachen Baugenehmigung zu beachten gilt.
Fazit: So funktioniert‘s mit der Genehmigung des Wintergartens
Wichtig ist also insgesamt erst einmal: Sie müssen sich als Bauherr mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen und es über das Bauvorhaben informieren. Grundsätzlich benötigen Sie für den Bau von Terrassenüberdachung oder Wintergarten eine Baunehmigung. Die genauen Regeln für den Bau von Wintergärten sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden und in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes geregelt.
Wintergärten werden generell als Anbau an Haus bzw. Gebäude gewertet. Daher gelten dafür noch einmal andere Regeln als beispielsweise bei der Planung eines Carports. Für Warmwintergärten gelten besonders strenge Anforderungen, da es sich um einen Anbau handelt, der eine direkte Erweiterung des Wohnraums des Hauses bzw. Gebäudes darstellt. Für die Realisierung eines Warmwintergartens sollten Sie also auf jeden Fall auf einen Fachmann, ggf. auch einen Architekten zurückgreifen, der Sie bei der Planung Ihres Wintergarten-Anbaus unterstützt.
Manche Kaltwintergärten sind nicht genehmigungspflichtig. Dies hängt vor allem von der Größe des Baus ab. Unterschreitet Ihr Bau eine bestimmte Größe, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann, müssen Sie keine Baugenehmigung beantragen. Dennoch spielen neben der Größe auch etwa der Bebauungsplan der Kommune eine Rolle für die Frage, ob Sie Ihren Wintergarten errichten dürfen. Daher sollten Sie unbedingt immer im Vorwege beim Bauamt abklären, ob Sie Ihren Wintergarten errichten dürfen.
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