Fundament Wintergarten: Das gilt es zu beachten

Wer einen Wintergarten plant, muss sich natürlich auch mit der Frage nach dem Fundament auseinandersetzen. Ist ein Fundament für den Wintergarten immer nötig? Und wenn ja, welches Fundament braucht man für welches Modell Wintergarten?

Die wichtigsten Fragen rund um Fundamente für Kaltwintergarten und Warmwintergarten beantworten wir in diesem Beitrag.

Braucht ein Wintergarten zwangsläufig ein Fundament?

Ja, grundsätzlich benötigt jeder Wintergarten ein Fundament; das Fundament sorgt dafür, dass die Lastübertragung auf den Boden optimal funktioniert. Mit der Grundkonstruktion plus einer Eindeckung aus Glas hat der Wintergarten ein hohes Eigengewicht, dass der Boden tragen muss. Hinzu kommen weitere Lasten, die auf den Wintergarten einwirken können – beispielsweise Schneelast im Winter. Zudem ist beim Fundament auch die Frostsicherheit zu bedenken – hier hilft, gerade bei Bodenplatten aus Beton, die nicht tief genug im Boden verlegt werden können, um Frostsicherheit zu garantieren, eine Frostschürze. Eine Frostschürze ist ein Streifen, der um die Bodenplatte herum gegossen wird und der bis in die frostsichere Tiefe hinabreicht. Alternativ zu einer Frostschürze kann das Fundament auch mit Kies und Schotter unterfüttert werden. Sie sehen also: Aus statischer Sicht ist ein Fundament unabdingbar, und es ist auch wichtig für den Frostschutz. Dies gilt übrigens natürlich auch beispielsweise für Wintergärten aus Holz oder ein Dach für Ihre Terrasse, die Sie selbst in Ihrem Garten errichten. „Marke Eigenbau“ schützt also keinesfalls vor statischen Überlegungen – eher im Gegenteil. Daher ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, für das Verschönerungsprojekt in Ihrem Garten lieber gleich auf einen Experten zurückzugreifen. Das kann Ihnen im Zweifel viel Ärger ersparen. Und natürlich auch viel Arbeit! Nun ist freilich Fundament nicht gleich Fundament: es gibt Fundamente mit Bodenplatte, Streifenfundamente, Punktfundamente. Schauen wir uns die Unterschiede noch etwas genauer an.

Fundamentarten: Punktfundament, Streifenfundament, Bodenplatte

Beim Fundament kann man grob zwischen vier Fundamentarten unterscheiden.
Die Fundamentplatten kommen bei Warmwintergärten mit Heizung zum Einsatz. Die Platten dürfen einen U-Wert – der die Wärmedämmfähigkeit angibt – von 0.35 W/m2K haben, wenn es sich um einen Neubau handelt.

Bei Anbauten an bestehende Gebäude darf der Wert auch bei 0.5 W/m2K liegen. Unter der Betonplatte, der eigentlichen Fundamentplatte, ist ein komplexer Aufbau des Fundamentes nötig, der diese Variante auch besonders kostspielig macht.

Ringfundamente werden U-förmig angelegt; auf dieses Ringfundament wird dann die Bodenplatte des Wintergartens verlegt. Es kann nur bei kleineren Wintergärten verwendet werden.

Das Streifenfundament besteht aus dem einem Streifen, auf dem entweder die Wand oder die (nicht-tragende) Bodenplatte liegt.

Das Punktfundament ist, wie das Ringfundament, nur für kleinere Wintergärten geeignet und zudem nur für solche, an die keine Anforderungen in Sachen Wärmedämmung erforderlich ist. Punktfundamente kommen daher meist bei Kaltwintergärten oder Gewächshäusern zum Einsatz.

Bei der Planung des Wintergartens muss natürlich auch die Art des Fundaments bestimmt werden und dessen genauer Aufbau von einem Statiker berechnet werden. Dies ist wichtig für die Erteilung einer Baugenehmigung, die sie in den meisten Fällen benötigen.

Wenn Sie einen Dienstleister mit dem Bau Ihres Sommerwintergartens beauftragen, übernimmt dieser meist auch die genaue Planung, die statischen Berechnungen sowie auf Wunsch auch den Prozess des Einholens der Baugenehmigung.

Unterschiede Warmwintergarten – Kaltwintergarten

Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen alle Wintergärten, die ein Bestandteil der Wärmehülle des Hauses sind, den Anforderungen an den Wärmeschutz genügen.

Dies gilt von Warmwintergärten: Sie stellen eine echte Erweiterung des Wohnraums dar und werden auch beheizt. Daher müssen sie in vollem Umfang den Anforderungen an die Wärmedämmung des gesamten Hauses genügen. Diese Wintergärten benötigen aus diesem Grund ein komplex aufgebautes Fundament, bei dessen Gesamtaufbau man sehr tief in die Erde hineingehen muss.

Dies ist bei Kaltwintergärten nicht der Fall: Wintergärten die unter 15 m2 Grundfläche haben und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, müssen keinerlei Anforderungen erfüllen.

Zwischen diesen beiden Polen gibt es noch Zwischenstufen, bei denen es auf die Größe sowie die Nutzung des Wintergartens ankommt.

Unsere Empfehlungen: Fundament für den Sommerwintergarten

Wie schon deutlich geworden sein sollte: Bei einem Sommerwintergarten ist vieles einfacher als bei einem Warmwintergarten. Das gilt auch für das Fundament. Doch welches Fundament ist nun für einen Sommerwintergarten am besten geeignet?

Wir von Ambitop empfehlen bei Sommerwintergärten grundsätzlich Punktfundamente; dies ermöglicht ein kostengünstiges Bauen. Wenn Sie allerdings ihren Wohnwintergarten auch im Winter nutzen möchten, er also über eine Heizung verfügen soll, dann benötigen Sie eine aufwendigere Konstruktion für Ihr Fundament.

Ein solcher Wintergarten ist aber auch deshalb insgesamt deutlich teurer, weil auch in Bezug auf Belüftung, Glas, Dämmung von Fenster, Türen und Dach, Brandschutz etc. deutlich höhere Anforderungen gestellt werden.

Im Sommerwintergarten müssen Sie hingegen nicht thermische Isolierung und andere Faktoren achten. Das hängt damit zusammen, dass der Sommerwintergarten ja nur bis zur Übergangszeit, also grob von März bis Oktober/November, genutzt werden soll und er auch nicht als Teil der Wohnfläche konstruiert wird.

Darum macht es Sinn, beim Bau eines Kalt-Wintergartens die finanzielle Belastung so klein wie möglich zu halten. Daher setzen wir üblicherweise Punktfundamente ein.

Diese werden bei den Stützen, also an den Ecken, teilweise auch zentral auf der Mitte einer Front (je nach Größe des Wintergartens) platziert. Auch bei den Schiebetüren müssen Punktfundamente gesetzt werden, die unter einem eingesetzten Querprofil platziert werden, um die Last gleichmäßig abzutragen.

Empfehlenswert ist generell, dass die den Wintergarten errichtende Firma – wenn Sie nicht selbst aus Holz einen Wintergarten bauen – auch das Fundament gießt.

Bei zwei verschiedenen Dienstleistern muss sehr exakt aufeinander abgestimmt gearbeitet werden. Schone kleinste Abweichungen können bedeuten, dass der Wintergarten nicht auf dem gegossenen Fundament errichtet werden kann, sondern neu angefertigt werden muss – was natürlich sehr ärgerlich wäre!

Planung des Sommerwintergartens: Reicht das Fundament der Terrasse aus?

Viele Kunden besitzen bereits eine Terrasse mit einem Terrassendach mit Verglasung, womöglich auch mit Beschattung, und überlegen, ob das Fundament der Terrasse nicht auch für den Wintergarten ausreicht.

Bei einem Warmwintergarten ist dies logischerweise nicht möglich, da das Fundament für die Terrasse bzw. Terrassenüberdachung in der Regel keinen Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit und keine Wärmedämmung bietet.

Bei Kaltwintergärten hingegen ist es oft möglich, das bereits bestehende Fundament zu nutzen. Zu schauen ist allerdings, dass beispielsweise bei den Schiebetüren ergänzende Punktfundamente eingesetzt werden müssen (s.o.)

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