Wintergarten bauen: Tipps zu Konstruktion & Baugenehmigung

Wie nahe darf man eigentlich einen Wintergarten an die Grundstücksgrenze bauen?
Welches Fundament brauche ich?

Vor dieser Frage und vielen anderen rechtlichen Fragen steht jeder, der einen Kaltwintergarten oder einen Warmwintergarten errichten möchte. Und so manch einer verzagt an den scheinbar vielen Regeln.

Aber keine Sorge: Es gibt zwar bei der Planung einiges zu beachten, so kompliziert ist es aber eigentlich nicht.

Hier in diesem Beitrag verraten wir Ihnen einige Tipps, die Sie beim Bau Ihres Wintergartens beachten sollten – beispielsweise auch, wie weit Sie Ihren Wintergarten von der Grundstücksgrenze entfernt setzen müssen und was Sie dabei gegebenenfalls in Hinblick auf den Brandschutz beachten sollten.

 

 

Wintergarten: Planung und Baugenehmigung

Wenn Sie einen Wintergarten bei sich am Haus bauen möchten, geht es bei der Planung zunächst einmal darum, was genau Sie sich wünschen: Soll es Warmwintergarten oder ein Kaltwintergarten sein, soll er aus Holz oder Aluminium konstruiert sein? Wünschen Sie sich Fenster aus Kunststoff oder aus Sicherheitsglas?

Wir bei Ambitop bauen alle Wohnwintergärten auf Basis unserer hochwertigen Aluminiumprofile; Dach und Fenster können wahlweise aus Sicherheitsglas oder Kunststoff gestaltet werden.

Diese Grundkonstruktion bietet Raum für ganz unterschiedliche Wintergärten, die genau an ihr Haus und die Anforderungen vor Ort, aber natürlich auch an ihre individuellen Wünsche angepasst sind.

Haben Sie sich eine Vorstellung gemacht, wie Ihr Wintergarten aussehen soll, geht es an die konkrete Planung. Dazu gehört natürlich auch die Frage der Baugenehmigung. Dazu wiederum gehört auch die Frage, wie weit von der Grundstücksgrenze entfernt ein Wintergarten eigentlich gebaut sein muss, der wir uns nun einmal genauer widmen wollen.

Wie weit von der Grundstücksgrenze entfernt muss man den Wintergarten bauen?

Grundsätzlich ist beim Bau eines Wohnwintergartens immer zu beachten: Entweder wir halten die drei Meter Abstand zum Nachbarn ein – das ist die so genannte Abstandsfläche – oder wir bauen den Wintergarten genau auf die Grundstücksgrenze.

Hält man die drei Meter Abstandsgrenze zum Nachbarn ein, können die Seitenwände des Wintergartens auch aus herkömmlichem Glas sein, also ganz normales Isolierglas oder Einfachglas – es gibt da keine besonderen Anforderungen.

Geht man hingegen mit der Konstruktion direkt auf die Grundstücksgrenze, dann gibt es bestimmte besondere Anforderungen zu beachten.

Zum Beispiel muss die Verglasung dann brandschutzsicher sein. Diese Verglasung bezeichnet man als F90-Verglasung, d.h. sie bietet 90 Minuten Feuerwiderstand. Erfahrungsgemäß ist es extrem teuer, eine F90-Verglasung im Wintergarten einzusetzen. Alternativ wird dann immer eine Wand gesetzt, eine Brandschutzwand. Das ist eine normale Kalksandsteinwand, die direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut wird und die die Brandschutzanforderungen erfüllt.

Besitzen nun zum Beispiel ein Reihenmittelhaus, bedeutet das rein baurechtlich, dass auf jeder Seite eine Brandschutzwand gesetzt werden muss – zum linken Nachbarn und auch zum rechten Nachbarn.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bauamt; entscheiden Sie sich für einen Wintergarten von Ambitop, stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite, auch, was diese baurechtlichen Fragen anbelangt.

Spielt es für die Baugenehmigung eine Rolle, welche Material verwendet wird?

Das Material, aus dem Sie Ihren Wintergarten errichten, spielt grundsätzlich keine Rolle, wenn es um die Genehmigungspflicht geht; die zentralen Fragen sind die nach der Größe des Wintergartens und die nach dem Abstand zum Nachbarn.

Ob der Wintergarten und sein Dach aus Holz oder Aluminium, aus Glas oder Kunststoff sind, ist also kein Kriterium dafür, ob der Wintergarten genehmigungspflichtig ist oder nicht. Wie schon im vorangehenden Abschnitt erläutert, kann das Material aber durchaus eine Rolle spielen, wenn es um genehmigungspflichtige Wintergärten geht. Dabei geht es beispielsweise um Fragen des Brandschutzes.

Doch auch hinsichtlich der Wärmedämmung kann es – je nach Wintergarten – zusätzliche Vorschriften zu beachten geben. Wer als Schmuck für Haus und Garten einen Warmwintergarten mit Heizung errichten lassen möchte, muss etwa darauf achten, dass in Sachen Wärmedämmung dieselben Anforderungen gelten wie für das gesamte Haus.

Benötigt der Wintergarten ein Fundament?

Ein Fundament ist erforderlich, um die Lastübertragung auf den Boden zu gewährleisten. Je nachdem, um welche Art von Wintergarten es sich handelt, bieten sich unterschiedliche Fundamente an, und es werden auch unterschiedliche Anforderungen an das Fundament gestellt. Grundsätzlich bieten sich Punktfundamente, Streifenfundamente, Ringfundamente oder Fundamentplatten an.

Für schlichte Wintergärten, wie sie oft als Bausatz aus Holz angeboten werden, genügt meist ein Punktfundament. Genauere Auskunft gibt dazu meist die Aufbauanleitung des Bausatzes. Bei kleinen Wohnwintergärten zwischen 16 und 50 m2 muss eine Bodenplatte mit einem U-Wert von 0,30 nachweisen. Die Anforderungen auch an das Fundament unterscheiden sich also von Projekt zu Projekt.

Genauere Auskunft erteilt auch hier Ihr Bauamt. Entscheiden Sie sich für einen Wintergarten von Ambitop, wählen wir natürlich das richtige Fundament für Ihren Wintergarten – Sie brauchen sich also gar keine Gedanken zu machen und ersparen sich viel Zeit und Stress.

Wintergarten bauen – ganz ohne Stress?

Für den Laien wirken die ganzen Regeln rund um den Bau eines Wintergartens ziemlich kompliziert. Im Detail sind sie es auch. Jedenfalls, wenn man eine individuelle Wintegarten-Lösung möchte. Natürlich kann man sich auch einen Standard-Bausatz aus Holz in seinen Garten setzen. Diese Lösung ist erst einmal preiswert und auch für Laien zu bewältigen.

Wer aber eine ästhetisch an das Haus-Garten-Ensemble angepasste Konstruktion, beispielsweise aus einem hochwertigen und pflegeleichten Material wie Aluminium, wünscht, kommt beim Selbstbau nicht umhin, sich mit den Regularien für den Bau eines Wintergartens auseinanderzusetzen. Und dann kann es – gerade bei einem Warmwintergarten, aber durchaus auch schon bei individuellen Kaltwintergärten – schnell kompliziert werden.
Der Selbstbau ist natürlich für viele Hausbauer etwas Erstrebenswertes: Schließlich schafft man da etwas mit den eigenen Händen!

Dieser Prozess ist aber auch mit viel Arbeit und Stress verbunden. Schon bei einfacheren Selbstbau-Wintergärten aus Holz, die nicht nach einem vorgefertigten Wintergarten-Bausatz entstehen, gilt es, die Statik korrekt zu berechnen, alles von einem Bauzeichner zeichnen zu lassen und vieles andere mehr – von der eigentlich Arbeit der Errichtung einmal ganz zu schweigen.

Je komplexer das Bauvorhaben, desto komplexer werden natürlich auch die Vorschriften sowie die eigentliche Errichtung. Gerade an Warmwintergärten, also Wintergärten, die über eine Heizung verfügen, werden hohe Anforderungen gestellt. Die entsprechenden Vorschriften in Sachen Wärmedämmung und Brandschutz ohne Hilfe von Fachleuten zu erfüllen, ist in der Regel nur dann möglich, wenn Sie über eine einschlägige Fachausbildung verfügen.

Wer es sich leichter machen möchte, baut seinen Wintergarten mit einem Fachmann, der sich mit den gesetzlichen Regelungen im Detail auskennt, der sich um die Statik kümmert und eine solide Wintergarten-Konstruktion aus Aluminium oder Holz in Ihrem Garten errichtet. Ganz ohne Mühe und Stress mit den Behörden.

Klingt das gut? Dann wenden Sie sich doch an Ihren Fachmann für Wintergärten in Berlin und Brandenburg: Ambitop!

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Wir sind die Experten mit über 25 Jahren Erfahrung und helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns und wir beantworten Ihnen alle Ihre Fragen zu den Themen Terrassenüberdachung, Carport, Wintergarten, Vordächer und Beschattung.

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